Zitierung von Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen des Bundes

Werden in einem Eintrag Gesetzes- oder Verordnungsbestimmungen des Bundes angegeben, müssen die Zitierweise der Bundeskanzlei und die offiziellen Abkürzungen der Erlasse verwendet werden (z.B. Art. 938a Abs. 1 OR, Art. 62 Abs. 2 HRegV).

Wird in einem Eintrag auf altrechtliche Bestimmungen verwiesen, so ist der offiziellen Abkürzung des Erlasses der Buchstabe „a“ oder der Präfix „alt“ voranzustellen (bspw. aOR oder altOR bzw. aHRegV oder altHRegV).

Praxismitteilung EHRA 1/08 – 17. Oktober 2008