Art. 117 Abs. 4 HRegV

Die weiteren in der Schweiz gelegenen Adressen einer Rechtseinheit sind im Interesse einer einheitlichen Praxis abschliessend wie folgt zu umschreiben:

Weitere Adresse: Gartenweg 12, 5000 Aarau

Weitere Adresse: Postfach 780, 5400 Baden

(Ausdrücke wie bspw. „Geschäftslokal“, „Geschäftsräumlichkeiten“, „Geschäftsstellen“, „Büros“, „Verwaltungsadresse“ oder „Postzustelladresse“ sind nicht mehr zu verwenden).

Praxismitteilung EHRA 1/08 – 17. Oktober 2008