Art. 164 Abs. 4 HRegV

Publikationstext bei einer vom Gericht angeordneten Wiedereintragung einer Rechtseinheit:

… Firma neu: XX AG in Liquidation. Die Gesellschaft wird gemäss Verfügung des Einzelrichters des Bezirksgerichts H. vom xx.xx.xxxx wieder in das Handelsregister eingetragen. Liquidationsdomizil: c/o XX Treuhand AG, … Eingetragene Personen neu: ZZ, von …, in …, Liquidator, mit Einzelunterschrift.

Falls der Liquidator und das Liquidationsdomizil bereits eingetragen waren und anlässlich der Wiedereintragung wieder gelten, ist folgender Hinweis in den Eintrag aufzunehmen:

… Die in Bezug auf die Liquidatorin und die Liquidationsadresse bisher eingetragenen Tatsachen gelten weiterhin.

Praxismitteilung EHRA 1/08 – 17. Oktober 2008