Art. 165 HRegV

Gestützt auf Art. 4 Abs. 3 HRegV können alle Verfügungen der kantonalen Handelsregisterämter nach Art. 165 HRegV angefochten werden. Verfügungen der kantonalen Handelsregisterämter über Gebühren, Ordnungsbussen sowie Rückerstattungen von Auslagen und Kosten fallen somit auch in den Anwendungsbereich dieser Bestimmung.

Praxismitteilung EHRA 1/09 – 12. März 2009