Art. 177 HRegV

Nach neuem Recht dürfen keine Geschäftsbezeichnungen und Enseignes mehr ins Handelsregister eingetragen werden. Entsprechende Kennzeichen dürfen in der Zweckumschreibung erwähnt werden, jedoch ohne die rechtliche Qualifikation als „Geschäftsbezeichnung“ oder „Enseigne“.

Publikationstext:

Zweck: Betrieb des Restaurants „Goldner Löffel“

Praxismitteilung EHRA 1/08 – 17. Oktober 2008


Gemäss Art. 177 HRegV sind im Handelsregister eingetragene Geschäftbezeichnungen und Enseignes bis am 31. Dezember 2009 von Amtes wegen aus dem Hauptregister zu streichen. Die Löschung der Geschäftsbezeichnungen und Enseignes wird direkt im Hauptregister vorgenommen. Die Genehmigung durch das Eidg. Amt für das Handelsregister (EHRA) sowie eine Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind gemäss Art. 177 HRegV nicht erforderlich: Das EHRA wird Löschungen von Geschäftbezeichnungen und Enseignes, die dennoch ins Tagesregister aufgenommen werden, nicht genehmigen.

Praxismitteilung EHRA 4/09 – 17. Dezember 2009