Publikationstext bei Ausschöpfung des Erhöhungsbetrages oder bei Ablauf der Frist für die genehmigte Kapitalerhöhung:
Streichung der Statutenbestimmung über die [mit Ermächtigungsbeschluss vom xx.xx.xxxx eingeführte] genehmigte Kapitalerhöhung infolge Ausschöpfung des Erhöhungsbetrages bzw. infolge Ablaufs der zeitlichen Befristung.
Praxismitteilung EHRA 1/08 – 17. Oktober 2008