Art. 53 Abs. 4 HRegV

Publikationstext bei Ausübung oder Erlöschen der Wandel- oder Optionsrechte:

Streichung der Statutenbestimmung über die [mit Gewährungsbeschluss vom xx.xx.xxxx eingeführte] bedingte Kapitalerhöhung infolge Ausübung der Wandelrechte [oder Optionsrechte].

Streichung der Statutenbestimmung über die [mit Gewährungsbeschluss vom xx.xx.xxxx eingeführte] bedingte Kapitalerhöhung infolge Erlöschens der Wandelrechte [oder Optionsrechte].

Praxismitteilung EHRA 1/08 – 17. Oktober 2008