Da das GmbH-Recht nur eine Art der Erhöhung des Stammkapitals kennt, ist im Gegensatz zur Aktiengesellschaft kein Hinweis auf die Art der Kapitalerhöhung angebracht.
Praxismitteilung EHRA 1/08 – 17. Oktober 2008
Da das GmbH-Recht nur eine Art der Erhöhung des Stammkapitals kennt, ist im Gegensatz zur Aktiengesellschaft kein Hinweis auf die Art der Kapitalerhöhung angebracht.
Praxismitteilung EHRA 1/08 – 17. Oktober 2008